Satzung
Ortsgruppe Hemkenrode E.V.
im Bereich des
LANDESVERBANDES NIEDERSACHSEN E.V.
der
DEUTSCHEN LEBENS-RETTUNGS-GESELLSCHAFT E.V.
Stand: 22.03.2019
Präambel
Die DLRG bildet durch ihre Mitglieder und Gliederungen die größte, freiwillige und führende Wasserrettungsorganisation Deutschlands und der Welt. In ihr finden
alle Mitglieder und Gliederungen eine ehrenamtlich und humanitär wirkende Gesellschaft zur Verhinderung von Ertrinkungsfällen vor. Alle Gliederungen, die den Namen der DLRG führen, erkennen den bindenden Charakter dieser
Gesellschaft an und verpflichten sich, ihr ganzes Tun und Handeln im Sinne dieser bundesweiten Gesellschaft auszurichten. Gegenseitiges Vertrauen,
Glaubwürdigkeit, gemeinschaftliches Handeln sowie die Übereinstimmung von Wort und Tat bilden die Grundlage des verbandlichen Umgangs. Sie begründen die menschliche
Qualität der Mitglieder und die Stärke der DLRG.
1. (Name und Sitz)
1. Die DLRG-Ortsgruppe Hemkenrode e. V.der Deutschen Lebens-Rettungs- Gesellschaft e.V. ist eine Gliederung der in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragenen Deutschen Lebens-Rettungs- Gesellschaft, Landesverband Niedersachsen e.V. und des in das Vereinsregister des Amtsgerichts Braunschweig
eingetragenen DLRG-Bezirks Braunschweig e.V..
2. Sie führt die Bezeichnung "DLRG-Ortsgruppe Hemkenrode e.V. " Sie ist in dem Vereinsregister des Amtsgerichts Braunschweig eingetragen.
3. Vereinssitz ist Hemkenrode
4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. (Zweck)
1. Aufgabe der DLRG Ortsgruppe Hemkenrode e.V. ist auf der Grundlage sportlichen Handelns im Sinne der humanitären Tradition die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen.
2. Zu den Kernaufgaben nach Abs. 1 gehören insbesondere:
2a. Frühzeitige und fortgesetzte Information über Gefahren in und am Wasser sowie über sicherheitsbewusstes Verhalten.
2b. Ausbildung im Schwimmen und in der Selbstrettung,
2c.Ausbildung im Rettungsschwimmen,
2d. Weiterqualifizierung von Rettungsschwimmern für Ausbildung und Einsatz.
2e. Organisation und Durchführung eines flächendeckenden Wasserrettungsdienstes im Rahmen und als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr des Landes, der Landkreise und Gemeinden.
3. Eine weitere bedeutende Aufgabe der DLRG ist die Jugendarbeit und die Nachwuchsförderung.
4. Zu den Aufgaben gehören auch die
4a. Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe und im Sanitätswesen,
4b. Unterstützung und Gestaltung freizeitbezogener Maßnahmen am, im und auf dem Wasser.
4c. Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettkämpfe,
4d. Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter insbesondere auch in den Bereichen Führung, Organisation und Verwaltung.
3 (Gemeinnützigkeit)
1. Die DLRG-Ortsgruppe Hemkenrode e.V. ist eine im Rahmen der Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V., des Landesverbandes Niedersachsen e.V. der DLRG und des DLRG-Bezirks Braunschweig e.V. selbständige Organisation. Sie arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
2. Mittel der DLRG dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der DLRG. Diese darf niemanden Ausgaben erstatten, die ihrem Zweck fremd sind, oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen gewähren.
4. (Mitgliedschaft)
(1) Mitglieder der DLRG können natürliche und juristische Personen des Privatrechts
und des Öffentlichen Rechtes werden. Sie erkennen durch ihre
schriftliche Eintrittserklärung diese Satzung und die geltenden Ordnungen der
DLRG an und übernehmen alle sich daraus ergebenden Rechte und
Pflichten.
(2) Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeantrag
gilt als angenommen, wenn er nicht bis zum Ablauf des Folgemonats abgelehnt
wird.
(3) Das Mitglied wird gegenüber der übergeordneten Gliederung durch die
gewählten Delegierten der DLRG-Ortsgruppe Hemkenrode e.V.
vertreten.
(4) Die Ausübung der Mitgliedsrechte ist davon abhängig, dass die Beitragszahlung für
das laufende oder mindestens für das vorausgegangene
Geschäftsjahr nachgewiesen ist.
(5) Das Stimmrecht kann erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres ausgeübt werden.
Wahlfunktionen können nur von Mitgliedern wahrgenommen werden, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben; ausgenommen davon sind die
gewählten Vertreter der DLRG-Jugend. Das aktive und passive Wahlrecht für die
DLRG-Jugend regelt die Jugendordnung.
(6) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss.
a) Die Austrittserklärung eines Mitgliedes muss schriftlich einen Monat vor